Wenn zwei sich streiten, kann es schon mal sehr lange dauern! Im konkreten Fall dauerte die Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde insgesamt fünf Jahre. Eindeutig zu lange, wie die Beschwerdekammer des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14) feststellte, und sprach der von der überlangen Dauer betroffenen Antragstellerin 3.000 EUR Entschädigung zu. Die lange Dauer gründete auf Zuständigkeitsfragen zwischen den Senaten: In der Sache ging es um eine europäische Arbeitsrechtsstreitigkeit, in der sich sowohl der für Arbeitsrecht zuständige Erste Senat als auch der europarechtliche Zweite Senat jeweils für zuständig hielten. Zwischenzeitlich änderte sich auch noch die Geschäftsverteilung zwischen den Senaten.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/08/vb20150820_