Wie viele Raffaellos sind in einem Karton?

von justico.de am 03.11.2017

Welche Informationen gehören auf eine Verpackung "Raffaello"? - Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt - Az.: 2-06 O 245/17 - müssen Hersteller bei vorverpackten Lebensmitteln, die aus mehreren nicht zum Einzelkauf bestimmten gleichartigen Packungen bestehen, die Gesamtzahl der enthaltenen Einzelverpackungen angeben. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass Ferrero auf der Verpackung angeben muss, wie viele Raf­fa­ellos sich in einem Karton befinden. Denn nach dem Anhang IX Nr. 3, 4 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung sind Hersteller verpflichtet, neben der Nettofüllmenge auch die Stückzahl offenzulegen, wenn sie mehrere einzeln verpackte Pralinen, Schokoriegel oder Eisportionen in einer Verpackung anbieten. Laut der Entscheidung der Kammer handele es sich bei der Umhüllung der einzelnen Pralinen um eine Verpackung und nicht - wie Ferrero vorbrachte - nur um eine Trennhilfe.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-az206o24517-ferrero-raffaelo-stueckzahl-menge-verbraucherschutz/