Wenn Käse nicht gleich Käse ist … Pflanzliche Produkte dürfen nicht irreführend beworben werden

von justico.de am 22.06.2017

Leberkäse ist zwar nicht aus Käse, darf aber weiterhin so heißen. Tofukäse ist auch nicht aus Käse - darf nach einem aktuellen Urteil des EuGH - Az.: C-422/16 - jedoch nicht mehr so heißen. Danach dürfen rein pflanzliche Produkte nicht mehr "Tofubutter" oder "Pflanzenkäse" heißen. Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen vermarktet werden, die das Unionsrecht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält. Nach Auffassung des EuGH können die Bezeichnungen "Butter" und "Käse" nicht rechtmäßig verwendet werden, um ein rein pflanzliches Produkt zu bezeichnen. Selbst dann nicht, wenn die Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen. Denn auch dadurch könne eine Verwechslungsgefahr in der Vorstellung des Verbrauchers nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=191704&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1