Verurteilung eines LKA-Beamten wegen Mordes aufgehoben

von justico.de am 13.04.2016

Nach dem BGH - Az. 5 StR 504/15 - muss ein ehemaliger Beamter, der einen Geschäftsmann mit Säge und Messer zerstückelte, lebenslang in Haft - so weit, so nachvollziehbar. Die Vorinstanz hatte aber geurteilt, dass in diesem Fall die lebenslange Haft gerade nicht gerechtfertigt sei, weil das Opfer diese Vorgehensweise des Täters selbst gewollt hatte, und wandte daher die sog. Rechtsfolgenlösung an. Die Anwendung dieser Rechtsfolgenlösung - also die Abweichung im Einzelfall von der ansonsten lebenslangen Freiheitsstrafe bei Verwirklichung des Mordtatbestandes aufgrund von § 49 StGB - lehnte der BGH in dem aktuellen Urteil ab. Die Rechtsfolgenlösung war für die sog. Haustyrannenfälle entwickelt worden und ausschließlich bei Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke. Eine Anwendung auf weitere Mordmerkmale komme nach dem BGH nicht in Betracht, sodass die Rechtsfolgenlösung bei den hier vorliegenden Mordmerkmalen der Ermöglichung einer anderen Straftat und der Befriedigung des Geschlechtstriebs nicht angewandt werden konnte.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=74226&linked=pm