Vertragsverlängerung ohne neues Handy

von justico.de am 11.10.2016

Laufend das neueste Smartphone aufgrund eines abgeschlossenen Mobilfunkvertrages bekommen? - Nach dem AG München - Az.: 213 C 23672/15 - ergibt sich aus der Wendung "mit Handy" in einem Mobilfunkvertrag kein Anspruch auf regelmäßige Überlassung neuer Handys. In der Regel meint die Wendung nur, dass bei Vertragsschluss "subventionierte" Handys gegen einen Aufschlag überlassen werden. Hingegen ist nicht gewollt, dass laufend die Überlassung neuer Mobiltelefone geschuldet ist. Nach dem Urteil sei allgemein bekannt, dass die Überlassung von Mobiltelefonen bei Abschluss von Mobilfunkverträgen nicht kostenfrei erfolgt, sondern "subventioniert" sei und über eine erhöhte laufende Vergütung finanziert werde. Dies bedeute jedoch weder, dass ein erhöhtes Entgelt mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ohne weiteres wegfällt, noch, dass sich bei unterbliebener Kündigung oder "automatischer Verlängerung" des Vertrages ein Anspruch auf Aushändigung neuer Geräte ergibt.


http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-trotz-aufpreis-kein-recht-auf-neues-handy-1.3195636