Verhandlungen vor dem Amtsgericht auch ohne Robe möglich

von justico.de am 01.12.2015

Muss eine Verhandlung vor einem Amtsgericht vertagt werden, weil ein Anwalt seine Robe nicht dabei hat? - Nein, so das OLG München, denn eine Vertagung sei völlig unverhältnismäßig und die Robenpflicht sei im Zivilprozess vor dem Amtsgericht überholt. Wie steht es schon in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA): "Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht." - Trotzdem hatte der Richter in dem Prozess aufgrund der fehlenden Robe einen neuen Verhandlungstermin angesetzt. Daraufhin hat der Anwalt den Freistaat Bayern wegen einer Amtspflichtverletzung des Richters auf Ersatz von 770,50 Euro Verdienstausfall und zusätzliche Reisekosten verklagt. Ein Urteil musste nicht ergehen, weil der Anwalt seine Klage zurückzog, als das Gericht seine klare Ansicht im Sinne des Anwaltes zu Protokoll gab.