Urteil: Seniorin zerreißt Banknoten im Wert von 18.500 Euro und verlangt Ersatz

von justico.de am 07.04.2016

Der VGH Kassel - Az.: 6 A 682/15 - verpflichtet die Bundesbank zum Ersatz zerrissener Geldscheine im Wert von 18.500 Euro. Die Klägerin hatte aus Angst vor Einbrechern Geldscheine im Wert von 18.500 Euro zerrissen und die Schnipsel im Eisfach versteckt. Für diese Schnipsel verlangte sie nun Ersatz. Das Gericht nahm an, dass sich die Klägerin zum Zeitpunkt der Beschädigung der Banknoten in einem krankheitsbedingten Zustand geistiger Verwirrtheit befunden habe und damit gutgläubig gewesen sei. Ein solches gänzlich ungewöhnliches Verhalten entspreche nicht dem eines geistig gesunden Menschen, so der VGH.

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