Tiere haben keinen Idealzustand

von justico.de am 22.12.2017

Der BGH hat nunmehr mit Urteil vom 18.10.2017 – Az.: VIII ZR 32/16 - seine bisherige Rechtsprechung zur Frage des Sachmangels bei Abweichen eines Tieres von der „physiologischen Idealnorm“ bestätigt. Ein Pferd wurde vom Käufer Probe geritten und tierärztlich in einer Klinik untersucht, sodann schlossen die Parteien einen Kaufvertrag über das Pferd. Doch wenige Monate nach der Übergabe stellte ein Tierarzt einen Röntgenbefund zwischen zwei Halswirbeln fest. Der Käufer führt das Lahmen des Pferdes auf den Befund zurück und trat vom Vertrag zurück. Wie der BGH nun erneut feststellte, liege in dem bloßen Befund noch kein Mangel, solange das Pferd klinisch unauffällig sei und sich zum Reiten eigne. Eine Wahrscheinlichkeit der Entwicklung zukünftiger Symptome begründe einen Mangel erst, wenn sie erheblich sei. Darüber hinaus könnte ein Käufer nicht erwarten, dass ein Tier in jeder Hinsicht der physiologischen Norm entspreche. Eine Normabweichung ist also nicht an sich ein Mangel.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=80085&pos=0&anz=1