Technische Probleme sind keine außergewöhnlichen Umstände für Flugverzögerung

von justico.de am 22.09.2015

Zwar nur eine Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, trotzdem sei auf das folgende Urteil (Az. C-257/14) zum Reiserecht hingewiesen: Danach sind technische Probleme am Flugzeug, die trotz regelmäßiger Wartung entstehen, grundsätzlich keine "außergewöhnlichen Umstände", die bei einer Annullierung die Zahlungspflicht der Airline gegenüber den Passagieren entfallen lassen. Je nach Distanz des Fluges kann die Entschädigung zwischen 250 bis 600 EUR liegen. Außergewöhnliche Umstände, die die Zahlungspflicht hingegen entfallen lassen, sind beispielsweise Folgen von Sabotage- oder Terrorismus-Akten.

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text&docid=167942&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir&occ=first&part=1