Syrischer Flüchtling verliert vor Gericht gegen Facebook

von justico.de am 09.03.2017

Nach einem Urteil des LG Würzburg muss Facebook nicht gezielt nach Hetz-Posts suchen und diese Beiträge löschen. Die beantragte einstweilige Verfügung des Syrers Anas M. gegen Facebook wurde abgelehnt. Er selbst wurde in mehreren Posts fälschlicherweise nicht als Flüchtling, sondern als Terrorist dargestellt. Daraufhin forderte er die Löschung sowohl des Originalbeitrages als auch aller geteilten Inhalte. Begründet wird dieses Urteil damit, dass sich Facebook die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht habe und deshalb nicht zur Unterlassung gezwungen werden könne.

 

https://www.welt.de/politik/deutschland/article162643721/Syrischer-Fluechtling-verliert-vor-Gericht-gegen-Facebook.html