Schadensersatz nach rechtswidriger Indexierung?

von justico.de am 03.04.2016

"Ich will! - Ich will Kohle sehen!" - So könnte eine Textzeile in einem der bekanntesten Lieder der deutschsprachigen Band Rammstein lauten, die den juristischen Kampf mit der BRD aufgenommen hat.
Die Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte das Album "Liebe für alle da" (2008) auf den Index gesetzt, weil sie den Song "Ich tu dir weh" und eine Folter-Abbildung im Booklet als verrohend und sittenwidrig einstufte. Das VG Köln hat diese Maßnahme als rechtswidrig erachtet, weil nicht ausreichend zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz abgewogen worden sei.
Daraufhin hat Rammstein 85.000 Tonträger vernichtet bzw. eingelagert. Daraus sei der Band ein Schaden in Höhe von 66.000 Euro entstanden. Diesen verlangt die Band nun von der BRD ersetzt. Ein spannender Fall im Staatshaftungsrecht! Wir bleiben am Ball.