Sampling

von justico.de am 07.06.2016

Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Az. 1 BvR 1585/13 - überwiegt im konkreten Fall die Kunstfreiheit das Eigentumsrecht, sodass das sog. Sampling wieder möglich ist. In dem Streit geht es um bestimmte Passagen eines Songs von Kraftwerk, aus dem Moses Pelham mehrere Stücke entnahm und diese in einem seiner Songs unterlegte. Der BGH hatte sich zuvor auch mit der Abwägung zwischen Art. 14 GG und Art. 5 Abs. 3 GG beschäftigt und festgestellt, dass die unmittelbare, kopierende Übernahme von Teilen fremder Klänge dann unzulässig sei, wenn "es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist". Dies genügte dem Bundesverfassungsgericht jedoch nicht, denn nach der Entscheidung sei dieses Kriterium "nicht geeignet, einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer ungehinderten künstlerischen Fortentwicklung und den Eigentumsinteressen der Tonträgerproduzenten herzustellen". Ausschlaggebender Punkt ist, dass ein Gutachten ergeben hat, dass dem Tonträgerhersteller durch das Sampling keine finanziellen Einbußen entstehen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/rs20160531_1bvr158513.html