Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

von justico.de am 29.03.2016

Das Bundesverwaltungsgerichts - Az. 6 C 6.15 - hat geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag nicht gegen die Verfassung verstößt. Es handele sich bei dem Rundfunkbeitrag schon um keine Steuer - sondern um eine "rundfunkspezifische nicht-steuerliche Abgabe" -, sodass die Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Rundfunkrecht auch die Regelungsbefugnis für den Rundfunkbeitrag umfasse. Diese nichtsteuerliche Finanzierung könne darüber hinaus auch gerechtfertigt werden: So erhielten die Beitragszahler den unmittelbaren Vorteil aus der Rundfunkempfangsmöglichkeit und nur durch diese Gebührenerhebung könne die Rundfunkvielfalt gewährleistet werden. Auch bestehe durch die einheitliche Erhebung der Gebühr keine Ungleichbehandlung zulasten von alleinwohnenden Personen. Die Wohnung stelle den typischen Ort des Programmempfangs dar und ermögliche es deshalb, die Beiträge ohne Ermittlungsaufwand zu erheben.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21