Pfändungsschutz für eigenständig erwirtschaftete Einkünfte

von justico.de am 26.06.2014

Für alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Werktätigkeiten oder Verkaufserlösen, gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (IX ZB 88/13) der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte. Dieser erfordere gerade keine Verknüpfung der Einkunftsquelle mit der Arbeitskraft des Schuldners. Vielmehr habe der Gesetzgeber einen Schutz des selbst erwirtschafteten Lebensunterhalts beabsichtigt, ohne hier zwischen einzelnen Einkunftsarten differenzieren zu wollen. Konkret standen Zahlungen aus einem Nießbrauch an einem Grundstück und der hierauf entfallende Pfändungsschutz in Höhe von 800 € im Monat im Streit.

 

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_IX-ZB-8813_BGH-Alle-eigenstaendig-erwirtschafteten-Einkuenfte-vom-Pfaendungsschutz-fuer-sonstige-Einkuenfte-erfasst.news24193.htm