Mindestgröße für Polizeidienst muss plausibel begründet sein

von justico.de am 08.02.2017

163 cm als Mindestkörpergröße für den gehobenen Polizeidienst? - Nach einem Erlass des Innenministeriums NRW müssen Frauen, die in den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufgenommen werden sollen, mindestens eine Körpergröße von 163 cm aufweisen. Das Verwaltungsgericht Aachen - Az.: 1L6/17 - hat nun entschieden, dass für dieses Kriterium eine plausible Begründung fehle und diese Bedingung somit keinen Bestand haben kann. Zumindest genüge der Verweis auf die Einstellungspraxis in anderen Bundesländern nicht. Darüber hinaus sei nicht ermittelt worden, bei welcher Körpergröße es vermehrt zu Problemen bei der polizeilichen Aufgabenbewältigung komme. Dem Land kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

 

http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/polizistinnen-mindestgroesse-verwaltungsgericht-aachen-100.html