Mehr Rechtssicherheit bei WLAN

von justico.de am 18.05.2016

Die Bundesregierung hat sich auf den Wegfall der Störerhaftung im Bereich der Internetnutzung verständigt. Danach soll die pauschale Haftung von Betreibern offener WLANs im privaten und nebengewerblichen Bereich abgeschafft werden. Häufig wurde in Cafes oder sonstigen Geschäften der Zugriff auf das WLAN unterbunden, da diese ansonsten als Betreiber des WLANs in Anspruch genommen werden konnten, beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen. Gestritten wurde lange Zeit über die Details, insbesondere darüber, ob der Betreiber bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss (z.B. vor dem Zugriff auf das WLAN muss eine Erklärung abgegeben werden, dass sich der Nutzer bei dem Zugriff an das geltende Recht halte). Nach dem derzeitigen Entwurf müssen solche Sicherungsmaßnahmen jedoch nicht ergriffen werden. Mit dem Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes kann im Herbst gerechnet werden.

http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan.html