Keine Juristenausbildung für Rechtsradikale

von justico.de am 25.08.2015

Wie das OVG NRW beschloss, sei ein mehrfach vorbestrafter, rechtsradikaler Jurist ist "nicht würdig" im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 1 Juristenausbildungsgesetz NRW, in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden. Innerhalb der vergangenen 11 Jahre ist der Bewerber insgesamt zehn Mal strafrechtlich verurteilt worden, u.a. wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung. Darüber hinaus ist er Mitglied der mittlerweile verbotenen "Kameradschaft Hamm". Im Interesse einer geordneten Rechtspflege könne auch der Zugang zum Referendariat nicht unbeschränkt zugelassen werden. Bei solch gravierenden Verstößen sei die Erwartung, dass das Ziel der Ausbildung - nämlich die spätere Verwirklichung des Rechts - erreicht werde, nicht mehr hinreichend gewiss.