Kein Markenschutz für vulgär klingenden Filmtitel

von justico.de am 26.01.2018

Der deutsche Filmtitel "Fack ju Göhte" verstößt nach einem Urteil des EU-Gerichts - Az.: T-69/17 - gegen die guten Sitten und darf daher nicht als Marke geschützt werden. Der englische Ausdruck "fuck you" und damit der gesamte angemeldete Titel sei vulgär, urteilten die Richter. Constantin Film hatte im Jahr 2015 versucht, "Fack ju Göhte" als Marke etwa für Spiele, Schreibwaren und Getränke in Europa schützen zu lassen. Das zuständige Markenamt lehnte dies aber ab. Das Markenamt befand, dass Verbraucher in Deutschland die Aussprache von "Fack ju" wie den englischen Kraftausdruck "fuck you" wahrnähmen. Dieser stelle eine anstößige und vulgäre Beleidigung dar. Die Ergänzung "Göhte", mit der ein hoch angesehener Schriftsteller wie Johann Wolfgang von Goethe verunglimpft werde, könne vom verletzenden Charakter der Beschimpfung "Fack ju/fuck you" nicht ablenken. Das EU-Gericht bestätigte diese Ansicht nun vollständig. Würden Produkte des alltäglichen Gebrauchs mit dem Titel versehen, wären Verbraucher etwa beim normalen Einkauf mit ihm konfrontiert, befanden die Richter. Es sei nicht erwiesen, dass sie dann in der Marke den Titel eines erfolgreichen Films erkennen und das Ganze als Scherz auffassen würden.

 

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30dc691e4170d8734f2192ddca9ad741b232.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxyNaxr0?text=&docid=198722&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=787315