Irreführende Werbung mit wahrheitsgemäßen Angaben, wenn diese mehrdeutig und irreführend ist

von justico.de am 16.06.2017

"Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung!" - Mit solchen und ähnlichen Slogans wurde das Produkt "Dextro Energy" bisher geworben. Wie der EuGH - Az.: C-296/16 P- jedoch aktuell entschieden hat, darf das Produkt nicht mit positiven Effekten für den Energiestoffwechsel bewerben. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass bewusst zum Verzehr von Zucker aufgerufen werde, obwohl nationale und internationale Behörden eine Verringerung des Konsums empfehlen. Die Angaben seien für die Verbraucher daher widersprüchlich und irreführend. Die fraglichen gesundheitsbezogenen Angaben, die nur die positiven Effekte für den Energiegewinnungsstoffwechsel herausstellten, ohne die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren zu erwähnen, seien mehrdeutig und irreführend und daher könne das Produkt nicht zugelassen werden.

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