Griechenland kann nicht vor deutschen Gerichten verklagt werden

von justico.de am 29.12.2017

Klagen gegen Griechenland im Zusammenhang mit der zwangsweisen Umschuldung („Schuldenschnitt“) von Staatsanleihen sind vor deutschen Gerichten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (5 U 84/15) unzulässig. Grund dafür ist der sogenannte Grundsatz der Staatenimmunität, der dem Völkerrecht entstammt. Danach sind Staaten vor den Gerichten anderer Staaten für die Folgen ihres hoheitlichen Handelns nicht verklagbar, vielmehr können etwaige Schadensersatzansprüche nur im Inland des jeweiligen Staates geltend gemacht werden. Im Falle der Umschuldung steht der Beschluss der griechischen Regierung und nicht etwa die vorherige Ausgabe von Staatsanleihen im Vordergrund. Daneben fehle es deutschen Gerichten an der sogenannten internationalen Zuständigkeit, auch wenn der jeweilige Käufer von griechischen Anleihen seinen Wohnsitz im Inland habe.

http://www.kostenlose-urteile.de/Oberlandesgericht-Schleswig_5-U-8415_Gerichtsstand-Kaeufer-griechischer-Staatsanleihen-koennen-die-Republik-Griechenland-wegen-zwangsweiser-Umschuldung-nicht-in-Deutschland.news22878.htm