Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff bei einem Supermarkteinkauf

von justico.de am 02.02.2018

"Wer Bettina liebt, der schiebt" - das durfte die Neue Presse titeln, nebst Bild von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, wie er beim gemeinsamen Einkauf den voll bepackten Wagen schob. Wer einmal Bundespräsident war, bleibt auch nach seiner Amtszeit eine Person des öffentlichen Interesses. Das rechtfertigt es auch, Christian Wulff beim Einkaufen mit seiner Frau zu zeigen, meint der BGH (Az.: VI ZR 76/17). So nehme er noch immer an politischen und gesellschaftlichen Verpflichtungen teil und erfülle eine "Leitbild- und Kontrastfunktion auch in der Normalität seines Alltagslebens". Zudem habe er in der Vergangenheit selbst sein Privatleben in die Öffentlichkeit gerückt. All dies sorge dafür, so der BGH, dass die Pressefreiheit in diesem Fall Wulffs Persönlichkeitsrecht überwiege. "Wer Bettina liebt, der schiebt" - das durfte die Neue Presse titeln, nebst Bild von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, wie er beim gemeinsamen Einkauf den voll bepackten Wagen schob. Wer einmal Bundespräsident war, bleibt auch nach seiner Amtszeit eine Person des öffentlichen Interesses. Das rechtfertigt es auch, Christian Wulff beim Einkaufen mit seiner Frau zu zeigen, meint der BGH (Az.: VI ZR 76/17). So nehme er noch immer an politischen und gesellschaftlichen Verpflichtungen teil und erfülle eine "Leitbild- und Kontrastfunktion auch in der Normalität seines Alltagslebens". Zudem habe er in der Vergangenheit selbst sein Privatleben in die Öffentlichkeit gerückt. All dies sorge dafür, so der BGH, dass die Pressefreiheit in diesem Fall Wulffs Persönlichkeitsrecht überwiege.

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=80835&linked=pm