Ehrlich währt am Längsten – und wenn es nur ein paar cm sind

von justico.de am 15.01.2018

Ein bisschen tricksen, was ist schon dabei? - Das dachte sich ein Jura-Student aus Nürnberg und verringerte den Seitenabstand seiner Hausarbeit in der "Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene" um 2,5 cm. Der Dozent rechnete daraufhin die Textmenge in der Hausarbeit um, kam auf insgesamt 23 Seiten - bei 20 zulässigen Seiten - und zog für jede halbe Seite über dem Limit einen Notenpunkt ab. Die Hausarbeit wurde mit 0 Punkten bewertet. Daraufhin klagte der betroffene Student vor dem Verwaltungsgericht Ansbach (Az.: AN 2 K 17.00008) - dies jedoch vergeblich! In einer Hausarbeit müsse ein Student zeigen, dass er "auch die formalen Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens" beherrsche - und genau das sei bei Überschreiten der maximalen Länge nicht gelungen. Selbst wenn die Arbeit bis zur Seite 20 gewertet worden wäre, hätte dies an der Endnote nichts geändert, da zwar brauchbare Passagen insbesondere im zweiten Teil enthalten seien, jedoch zeige die Arbeit aber auch zahlreiche Mängel im Hinblick auf "grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse zum bürgerlichen Recht".

 

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