c/o-Zusatz bei Geschäftsanschrift einer GmbH

von justico.de am 21.12.2017

Eine Wohnanschrift des Geschäftsführers einer GmbH als Geschäftsanschrift mit einem c/o-Zusatz kann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn damit ein Zustellungsbevollmächtigter benannt wird, so eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (27 W 2/16). Der Zusatz sei eintragungsfähig, da er der besseren Auffindbarkeit einer annahmebereiten Person für etwaige Zustellungen diene und gerade nicht der Verschleierung von Zustellmöglichkeiten oder dem Vortäuschen tatsächlich nicht annahmebereiter Zustellungsempfänger diene. Damit liegt aber ein zulässiger und eintragungsfähiger Inhalt für das Handelsregister vor.

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_27-W-216_Zulaessigkeit-eines-co-Zusatzes-bei-Angabe-der-Geschaeftsanschrift-einer-GmbH-unter-Wohnanschrift-des-Geschaeftsfuehrers.news24703.htm