BVerfG soll über Nicht-Zulassung zum Rechtsreferendariat entscheiden

von justico.de am 23.02.2017

Wir berichteten vor geraumer Zeit schon einmal über die Assessorin, die die Rechtsanwaltskammer Köln nicht zur Anwaltschaft zulassen will, weil sie ihren Ausbilder im Referendariat beleidigt hatte. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass die Frau während ihres Referendariats ein Verhalten gezeigt habe, welches sie als für den Anwaltsberuf unwürdig erscheinen lasse. In einer Mail hatte die damalige Referendarin ihren Ausbilder unter anderem als "ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert" beschrieben, dessen Weltbild dem "des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940" entspreche. - Nun zieht die Assessorin mit ihrem Fall vor das Bundesverfassungsgericht und rügt durch die Nichtzulassung zur Anwaltschaft eine Verletzung der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG. Im Kern wird zu klären sein, wie der unbestimmte Rechtsbegriff der "Unwürdigkeit" i. S. d. § 7 Nr. 5 BRAO auszulegen ist und ob der Begriff heute noch verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird.

 

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