Buchstabenkombination "ACAB" nicht ohne weiteres strafbar

von justico.de am 28.06.2016

Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Beschlüssen (Az. 1 BvR 257/14; 1 BvR 2150/14) entschieden, dass die Kundgabe der Buchstabenkombination "ACAB" im öffentlichen Raum nicht ohne weiteres strafbar ist. In dem Verfahren ging es um Fußballfans, die die Kombination "ACAB ("All Cops Are Bastards") während eines Spiels immer wieder lautstark kundtaten. Darüber hinaus war der Schriftzug bei einer der Personen auch gut sichtbar auf Höhe des Gesäßes auf die Bekleidung gedruckt worden. Würden die Personen wegen der Benutzung dieser Kombination verurteilt werden, so würde dies einen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen. Dieser Eingriff kann im konkreten Fall nicht aufgrund der Verwirklichung einer Beleidigung nach § 185 StGB gerechtfertigt werden, denn dies würde voraussetzen, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht, was durch diese Kombination jedoch gerade nicht der Fall ist.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/…/2016/bvg16-036.html