BILD durfte Facebook-Kommentare veröffentlichen

von justico.de am 22.12.2015

Wie das LG München I - Az. 7 O 20028/15 - entschied, durfte die Bild-Zeitung Fotos und Kommentare von Facebook-Nutzern veröffentlichen, die gegen Flüchtlinge gehetzt hatten. Dabei wurden Screenshots der Kommentare und Profilbilder deutlich lesbar sowohl in der Print- als auch auf der Internet-Ausgabe veröffentlicht. Der Eilrechtsschutzantrag einer Facebook-Nutzerin dagegen blieb nun ohne Erfolg. Weder Persönlichkeits- noch Urheberrechte seien durch die Veröffentlichung verletzt worden. Bezüglich des Rechts am eigenen Bild überwog das Interesse der Zeitung an einer Berichterstattung über die Hetze über Facebook gegen Flüchtlinge als zeitgeschichtliches Ereignis. Auch urheberrechtlich gebe es keine Bedenken, denn die Veröffentlichung des Screenshots sei sowohl vom Zitatrecht nach § 51 UrhG als auch von der Schranke für Tagesereignisse nach § 50 UrhG gedeckt.

 

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-urteil-7o2002815-bild-pranger-facebook-hetze-fluechtlinge-persoenlichkeitsrecht/