Die Tendenz ist klar erkennbar: Ein neues Gesetz tritt in Kraft und zeitnah wird zur Überprüfung des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Dass dies aber nicht so einfach und an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist, zeigt eine Entscheidung des BVerfG - 1 BvR 1360/15 -, indem dieses die Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse nicht zur Entscheidung annimmt. Begründet wird diese Entscheidung mit der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde. Zunächst müsse versucht werden, Rechtsschutz vor den Zivilgerichten zu erlangen.