Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

von justico.de am 18.11.2015

Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem Bundesverfassungsgericht: Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (BR-Drucksache 492/15) hat am Freitag den Bundesrat passiert. Danach werden bei Anrufen die Rufnummern sowie der Zeitpunkt und die Dauer des Gesprächs gespeichert (zusätzlich bei Mobilfunkverbindungen auch die Standortdaten). Bei Internetverbindungen werden IP-Adressen sowie Zeitpunkt und Dauer der Vergabe erfasst. Die mandatierte Berliner Kanzlei hat noch am Freitag beim BVerfG den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um das Gesetz zu stoppen. Eine Verfassungsbeschwerde werde noch eingereicht. Durch die Anordnung soll zunächst die Speicherpflicht der Telekommunikationsanbieter bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde ausgesetzt werden.

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