Zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dienende Räumlichkeiten
Nötig ist nur, dass sich zum Zeitpunkt der Tat dort üblicherweise Menschen aufzuhalten pflegen, auf eine wirkliche Anwesenheit kommt es nicht an.
Im Tennisclubhaus
Im Clubhaus des T. C. (Tennis-Club) Methusalem sind um 15.00 Uhr üblicherweise einige gemütliche Helden des roten Sandes versammelt. Als ein erbostes Exmitglied Feuer legt, ist aber zufällig niemand da.
Erläuterung:
=> Die übliche Anwesenheit: sich üblicherweise dort aufzuhalten pflegen
=> Die wirkliche Leere: wirkliche Anwesenheit nicht entscheidend
Problem:
„Ist gegebenenfalls eine teleologische Reduktion des § 306a I StGB möglich?“