Wegnahme

Wegnahme meint den Bruch fremden Allein- oder Mitgewahrsams und die Begründung neuen, nicht notwendig, aber regelmäßig eigenen Gewahrsams.

Ladendieb nimmt einen Keks aus der Keksschachtel und steckt ihn ein

Er muss zuerst die Keksschachtel aufreißen. Als er den Keks in seine Manteltasche steckt, befindet sich der Gegenstand nicht mehr in der Luft, sondern hat eine neue, schützende Heimstatt gefunden.

Erläuterung:

=> Aufreißen der Schachtel: Bruch fremden Gewahrsams

=> Keks in der Manteltasche: Begründung neuen Gewahrsams

Anmerkung: Für die „Wegnahme“-Definition wird noch nicht ausführlich auf den Gewahrsamsbegriff eingegangen. Zu beachten ist aber die zweiseitige Struktur (ähnlich den Schalen einer Waage): So wie das eine aufgehoben wird, wird das andere (der neue Gewahrsam) begründet.