Waffe (1)

Eine Waffe im technischen Sinn ist jeder Gegenstand, der nach der Art seiner Anfertigung geeignet und schon hiernach oder nach allgemeiner Verkehrsauffassung dazu bestimmt ist, durch seinen üblichen Gebrauch Menschen durch seine mechanische oder chemische Wirkung körperlich zu verletzen.

Das Schwert

Es ist gut gearbeitet, was man am blinkenden, blitzenden Stahl sieht. Seine Spitze zeigt auf den Gegner, bei einem Schlag und einem Treffer schlägt es eine tiefe Wunde. Die Klinge allein ist gefährlich, mit einem Gift, wie es unehrenhaft von der Klinge des gegnerischen Schwertes tropft, würde das Schwert noch tödlicher.

Erläuterung:

=> Blitzender Stahl: nach der Art seiner Anfertigung geeignet

=> Die Spitze zeigt auf den Gegner: dazu bestimmt (Anm.: im Sinne von „final“, „zielgerichtet“)

=> Tiefe Wunde: Menschen zu verletzen

=> Schlag: mechanische Wirkung

=> Gift auf der Klinge: chemische Wirkung

Problem:

„Ist ein Schreckschussrevolver als Waffe i.S.d. § 244 I Nr. 1a StGB anzusehen?“