Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist jedes für zumindest einen der Beteiligten plötzliche, mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, das einen nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.

Der geplatzte Reifen

Einer der Reifen platzt auf der Landstraße in einer gefährlichen Kurve, womit der Fahrer nicht gerechnet hat. Der Wagen schrammt gegen einen anderen, dabei holt sich der erste Fahrer eine Platzwunde und das Auto erhält einen sichtbar verbeulten Kotflügel.

Erläuterung:

=> Unerwartet für den Fahrer: für zumindest einen der Beteiligten plötzlich

=> Der geplatzte Reifen: mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängend

=> Platzwunde: nicht völlig belangloser Personenschaden

=> Verbeulter Kotflügel: nicht völlig belangloser Sachschaden

Problem:

„Was sind die Voraussetzungen für einen Verkehrsunfall i.S.d. § 142 StGB?“