Verfälschung

Verfälschen ist jede unbefugte, nachträgliche Veränderung der Beweisrichtung und des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde, so dass diese nach dem Eingriff etwas anderes zum Ausdruck bringt als vorher.

Der Notar und das Testament

Er darf es nur in seinem Safe aufbewahren. Er nimmt es aber, lange nach dessen Erstellung durch den Erblasser, aus dem Safe, trägt einen großen Pfeil auf der Vorderseite ein und trägt sich darunter als Alleinerbe ein. Der Erblasser dreht sich im Grabe herum, weil er dies nie wollte und das Testament so etwas auch zuvor nicht festgelegt hatte.

Erläuterung:

=> Der Eintrag auf dem Testament: unbefugte, nachträgliche Veränderung

=> Der Pfeil als Eintrag: Beweisrichtung

=> Eintrag als Alleinerbe: Inhalt

=> Im Grabe herum: etwas Anderes zum Ausdruck

Problem:

„Kann auch der Aussteller selbst eine Urkunde verfälschen?“