Vereiteln

Es ist nach seiner Art und Zielsetzung darauf gerichtet, die Realisierung des in § 258 I StGB umschriebenen Ahndungs- oder Anordnungsunrechts durch eine Besserstellung des Vortäters ganz oder teilweise zu verhindern.

Der Artist

Der Artist springt zielgenau durch das Fenster des Gerichtsgebäudes. Die Angeklagten realisieren die unerwartete Hilfe und fliehen durch den freien Fensterrahmen. Sie haben schon einen großen Vorsprung, als einer der beiden wieder eingeholt wird. Der andere entkommt lachend.

Erläuterung:

=> Artist: Art

=> Zielgenauer Sprung: Zielsetzung

=> Realisierende Angeklagte: Realisierung

=> Vorsprung: Besserstellung

=> Einer wird eingeholt, der andere nicht: ganz oder teilweise zu verhindern

Problem:

„Liegt eine Strafbarkeit nach § 258 II StGB vor, wenn die Geldstrafe eines anderen bezahlt wird?“