Verdeckungsabsicht

Derjenige hat Verdeckungsabsicht, der tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei näherer Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Umstände der Tat geben können.

Sherlock Holmes über dem verwischten blutigen Fingerabdruck

Die Tat ist geschehen. Er hat bereits weitere Anhaltspunkte mit seiner Lupe untersucht. Nun blickt er genau auf den verwischten Abdruck, den der Täter trotz seiner Absicht nicht ganz beseitigen konnte. Er sieht genau auf den Rand des Abdrucks und findet einen Riss. Hieraus kann er auf den Täter folgern.

Erläuterung:

=> Die Tat ist geschehen: vorangegangene Straftat

=> Verwischter Abdruck: Spuren zu verdecken

=> Genauer Blick mit der Lupe: bei näherer Untersuchung

=> Der gefundene Riss: Aufschluss über bedeutsame Umstände

Probleme:

1. „Verdeckungsmord bei pflichtwidrig unterlassener Abwendung des Todeserfolges durch Garant?“

2. „Verdeckungsabsicht nur, wenn Verdeckung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gewollt?“