Urkunde
Urkunde in diesem Sinne ist jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und die ihren Aussteller erkennen lässt.
Die Urkunde an der Theke
Man sieht eine vergilbte Urkunde vor sich: Sie ruht in den Händen, die Schrift gibt die Vorstellungen des Schreibenden wieder. Man legt sie auf eine Theke, weißlackiert, und schiebt sie darüber, damit die andere Person sie betrachtet. Diese hebt die Urkunde auf und prüft das Wappen aus Wachs unten am Ende, neben dem die Unterschrift des Unterzeichners zu lesen ist.
Erläuterung:
=> In den Händen: verkörpert
=> Gibt die Vorstellungen wieder: Gedankenerklärung
=> Theke, weißlackiert: Beweis
=> Herüberschieben der Urkunde zur Betrachtung: (zum Beweis im Rechtsverkehr) geeignet
=> Wappen aus Wachs: (zum Beweis im Rechtsverkehr) bestimmt
=> Unterschrift: Aussteller
Problem:
„Sind Photokopien als Urkunden anzusehen?“