Unterdrücken

Ein Unterdrücken ist jede Handlung, durch die dem Beweisführungsberechtigten die Benutzung des Beweismittels dauernd oder zeitweilig entzogen oder vorenthalten wird.

Die Entwendung einer Klausur vom Nachbartisch

Ein Prüfling nimmt die Klausur vom Nachbartisch. Die Zeit ist um, der Nachbar kann seine Klausur nicht vorzeigen. Der Entwender überlegt, ob er die Klausur zurückgeben oder in seine Manteltasche stecken und für immer behalten soll. Beides wäre möglich. Er wartet aber noch kurz und „findet“ die Klausur dann auf dem Boden.

Erläuterung:

=> Nehmen der Klausur vom Nachbartisch: jede Handlung

=> Der Nachbar: dem Beweisführungsberechtigten

=> Nachbar kann die Klausur nicht vorzeigen: Benutzung des Beweismittels entzogen

=> Die Überlegung über die Rückgabe: (die Benutzung) dauernd oder zeitweilig entzogen