Umschlossener Raum

Dies ist jedes Raumgebilde, das zumindest auch zum Betreten durch Menschen bestimmt und mit Vorrichtungen versehen ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen und tatsächlich ein Hindernis bilden, das ein solches Eindringen nicht unerheblich erschwert.

Ein Auto

Ein Auto hat einen Innenraum, in den man durch die mit Türschlössern ausgestatteten Türen gelangen kann. Nun kommt ein Autodieb an, der aber wegen der momentan verschlossenen Türen erst einmal nicht hinein kann. Er hält inne und wühlt in seinem Rucksack. Nach einigem Plagen und Mühen schafft er es mit seinem Werkzeug, die Tür zu öffnen. Es gelingt aber erst, als schon die vom Türalarm gerufene Polizei naht.

Erläuterung:

=> Innenraum: Raumgebilde

=> Türen: zum Betreten von Menschen bestimmt

=> Die Türschlösser: Vorrichtungen zur Abwehr von Unbefugten

=> Der Autodieb: Eindringen von Unbefugten abwehren

=> Das Wühlen im Rucksack (wegen der verschlossenen Tür): tatsächlich ein Hindernis

=> Von der Polizei überrascht (weil von der Tür aufgehalten): Eindringen nicht unerheblich erschwert

Anmerkung: Das Auto als „umschlossener Raum“ ist häufig Gegen­stand von Klausuren.
Der Alarm selbst wäre, zum Beispiel bei einem Auto gänzlich ohne oder mit defektem Türschloss, nicht genug: Er bildet kein „tatsächliches Hindernis“ wie die Türschlösser.