Täuschungshandlung

Der Tatverdacht soll auf Unbeteiligte gelenkt oder die Strafverfolgungsorgane durch konkrete Falschangaben zu unnützen Maßnahmen in der falschen Richtung veranlasst werden.

Die Flucht des Bankräubers

Die Polizisten verfolgen einen fliehenden maskierten Bankräuber. Der erste Passant meint, der Bankräuber sei ein Herr im Cafe dort drüben, er habe sich nur die Maske ausgezogen. Dies ist aber eine Falschinformation. Der zweite Passant, an der Ecke, ist ein Komplize des Bankräubers und gibt den Polizisten einen falschen Namen, den diese sich aufschreiben und bei den folgenden Telefonaten Energie für die Erkenntnis verschwenden, dass der Name falsch war.

Erläuterung:

=> Herr im Cafe: Unbeteiligter

=> Polizisten: Strafverfolgungsorgane

=> Falscher Name: konkrete Falschangabe

=> Die unnötigen Telefonate: unnütze Maßnahmen