Subsidiarität
Eine Strafvorschrift ist nur hilfsweise anwendbar, sie beansprucht also nur für den Fall Geltung, dass nicht schon eine andere eingreift (Beispiel: §§ 246, 145d, 258 StGB)
Das U-Boot (engl. submarine) taucht unter, wenn ein Schlachtschiff am Horizont zu sehen ist.
Erläuterung:
=> Untertauchen bei Anwesenheit des anderen Schiffes: Nur dann anwendbar, wenn nicht schon eine andere Vorschrift greift.