Sache (1)

Sache i.S.d. Strafrechts sind alle körperlichen Gegenstände ohne Rücksicht auf ihren wirtschaftlichen Wert.

Aktenordner

Man nimmt ihn in die Hand, er enthält nur wertlose Dokumente (Als kurzer Merksatz: „Körperlich in der Hand, wirtschaftlich uninteressant.“)

Erläuterung:

=> In die Hand genommen: körperliche Ausdehnung

=> Wertlose Dokumente: ohne Rücksicht auf den Wert