Sache (1)
Sache i.S.d. Strafrechts sind alle körperlichen Gegenstände ohne Rücksicht auf ihren wirtschaftlichen Wert.
Aktenordner
Man nimmt ihn in die Hand, er enthält nur wertlose Dokumente (Als kurzer Merksatz: „Körperlich in der Hand, wirtschaftlich uninteressant.“)
Erläuterung:
=> In die Hand genommen: körperliche Ausdehnung
=> Wertlose Dokumente: ohne Rücksicht auf den Wert