Rechtswidriger Angriff

Rechtswidrig ist jeder Angriff, der den Bewertungsnormen des Rechts (nicht nur des Strafrechts) objektiv zuwiderläuft und nicht durch einen Erlaubnissatz gedeckt ist.

Autofahrer an der Kreuzung

Er hält an der Wartelinie, sieht aber einen Konkurrenten auf der anderen Seite. Ohne auf den Polizisten, der den Verkehr regelt, zu achten, rast er auf den ungeliebten Kollegen gegenüber zu.

Erläuterung:

=> Die Wartelinie: die Bewertungsnormen des Rechts

=> Das Darüberfahren: ein objektives Zuwiderlaufen

=> Der Verkehrspolizist: die Notwendigkeit, dass ein solches Handeln durch einen Erlaubnissatz gedeckt sein muss