Rechtmäßigkeit (der Siegelanlegung)
Auch hier ist die formelle Rechtmässigkeit entscheidend.
Gerichtsvollzieherroutine: Fortsetzung
Der Gerichtsvollzieher zeigt ein Schriftstück vor, das ihn für zuständig erklärt.
Erläuterung:
=> Schriftstück: formelle Rechtmäßigkeit