Rechtmäßigkeit (der Siegelanlegung)

Auch hier ist die formelle Rechtmässigkeit entscheidend.

Gerichtsvollzieherroutine: Fortsetzung

Der Gerichtsvollzieher zeigt ein Schriftstück vor, das ihn für zuständig erklärt.

Erläuterung:

=> Schriftstück: formelle Rechtmäßigkeit