Rechtmäßigkeit der Diensthandlung

Es gilt der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff, bei dem es nicht unbedingt auf die materielle Rechtmäßigkeit des Eingriffs ankommt, sondern auf dessen formale Rechtmäßigkeit.

Die Verkehrspolizisten: Später auf der Wache

Nach einem Plan an der Wand war die Polizei für die Verkehrskontrolle zuständig.

Erläuterung:

=> Eintrag im Plan: formale Rechtmäßigkeit

Problem:

„Begriff der Rechtmäßigkeit?“