Rechtmäßigkeit der Diensthandlung
Es gilt der strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff, bei dem es nicht unbedingt auf die materielle Rechtmäßigkeit des Eingriffs ankommt, sondern auf dessen formale Rechtmäßigkeit.
Die Verkehrspolizisten: Später auf der Wache
Nach einem Plan an der Wand war die Polizei für die Verkehrskontrolle zuständig.
Erläuterung:
=> Eintrag im Plan: formale Rechtmäßigkeit
Problem:
„Begriff der Rechtmäßigkeit?“