Objektiv voraussehbar

Als objektiv voraussehbar gilt, was ein umsichtig handelnder Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters unter den jeweils gegebenen Umständen aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung in Rechnung stellen würde.

Der Schneeballwerfer

Am Abend. Er wartet geduldig an der Hausecke, blickt sich nach allen Seiten um und danach schnell ums Eck: Er sieht sein Ziel im Lichtkreis einer Straßenlaterne warten. Um das Ziel herum stehen noch weitere Personen und warten auf den Bus. Er wirft, der Ball fliegt hoch und weit und er trifft genau am Kopf. Aufgeschreckt taumelt der Getroffene auf die Straße, wo er vom ankommenden Bus angefahren wird. Dies kommt für den Schützen vollkommen unerwartet und er flieht schnell.

Erläuterung:

=> Das Umherschauen und der Blick um die Ecke: Umsichtig handelnder Mensch

=> Der Lichtkreis: Verkehrskreis des Täters

=> Die umherstehenden Passanten: Jeweils gegebene Umstände

=> Das Taumeln nach dem Treffer und der heranfahrende Bus: allgemeine Lebenserfahrung

Anmerkung: Der letzte Satz dient zur bildlichen Klarstellung, dass es sich bei der „objektiven Voraussehbarkeit“ um ein Element des Fahrlässigkeitstatbestandes handelt.