Nachstellen

Dies stellt ein unechtes Unternehmensdelikt dar, es genügt also schon das bloße Nachstellen, jede Handlung, die unmittelbar - wenn auch erfolglos - auf das Fangen, Erlegen oder Zueignen des lebenden Wildes gerichtet ist.

Der Wilderer im Wald

Der Wilderer betritt, am Anfang seiner Jagdunternehmung, den Wald an einer nicht leicht einsehbaren Stelle. Er legt auf den Hirsch an. In einiger Entfernung hat er noch eine Bärenfalle ausgelegt. Er fängt weiter im Wald auch einen Hasen und nimmt ihn zur Zucht mit.

Erläuterung:

=> Betreten des Waldes (am Anfang der Unternehmung): unechtes Unternehmensdelikt

=> Bärenfalle: Fangen

=> Ausgelegt: Erlegen

=> Gefangener Hase: Zueignung