Mitwirkung
Es müssen mindestens zwei Bandenmitglieder vor Ort tatsächlich mitwirken, es ist aber kein mittäterschaftliches Zusammenwirken erforderlich.
Die Panzerknacker: Der Raubzug läuft
Ein Panzerknacker lädt aus dem Fenster die Geldsäcke in das davor wartende Cabrio, der andere steht an der Ecke Schmiere.
Erläuterung:
=> Die beiden: mindestens zwei am Tatort
=> Ausladen und Schmierestehen: mitwirken
=> Das Schmierestehen als typische Beihilfehandlung: kein mittäterschaftliches Zusammenwirken nötig
Problem:
„Ist für eine „Mitwirkung“ Mittäterschaft erforderlich?“