Mitwirkung

Es müssen mindestens zwei Bandenmitglieder vor Ort tatsächlich mitwirken, es ist aber kein mittäterschaftliches Zusammenwirken erforderlich.

Die Panzerknacker: Der Raubzug läuft

Ein Panzerknacker lädt aus dem Fenster die Geldsäcke in das davor wartende Cabrio, der andere steht an der Ecke Schmiere.

Erläuterung:

=> Die beiden: mindestens zwei am Tatort

=> Ausladen und Schmierestehen: mitwirken

=> Das Schmierestehen als typische Beihilfehandlung: kein mittäterschaftliches Zusammenwirken nötig

Problem:

„Ist für eine „Mitwirkung“ Mittäterschaft erforderlich?“