Missbrauchstatbestand und Vermögensbetreuungspflicht

Gegenstand dieser Vermögensbetreuungspflicht ist die Geschäftsbesorgung für einen anderen in einer nicht ganz unbedeutenden Angelegenheit mit einem Aufgabenkreis von einigem Gewicht und einem gewissen Grad von Verantwortlichkeit.

Der feine Prokurator: Die vorherige Anweisung

Sein Vorgesetzter hatte dem Prokurator in dessen Büro noch gesagt, dass er nur die Schränke verkaufen solle. Im Jahresbericht der Firma (Kreisdiagramm) machen diese mehr als die Hälfte des Umsatzes aus. Auf dem Weg zum Kunden ist seine Aktentasche schwer von der Schublade, er trägt auch schwer an ihr und an der Verantwortung.

Erläuterung:

=> Er hat die Schränke zu verkaufen: Geschäftsbesorgung

=> Kreisdiagramm, mehr als halb gefärbt: nicht ganz unbedeutende Angelegenheit

=> Schwere Aktentasche: von einigem Gewicht

=> Schwere Verantwortung: gewisser Grad von Verantwortlichkeit