Leichtfertig
Leichtfertig meint grobe Fahrlässigkeit.
Erläuterung:
Dies sollte aufgrund der Beziehung zum Zivilrecht (beide Begriffe bezeichnen jeweils die letzte Stufe vor dem vorsätzlichen Handeln) gut zu merken sein.
Leichtfertig meint grobe Fahrlässigkeit.
Erläuterung:
Dies sollte aufgrund der Beziehung zum Zivilrecht (beide Begriffe bezeichnen jeweils die letzte Stufe vor dem vorsätzlichen Handeln) gut zu merken sein.