Lähmung

Lähmung ist dann gegeben, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung zumindest eines Körperteils sich auf die Bewegungsfähigkeit des ganzen Körpers nachteilig auswirkt.

Der Reitunfall des Ranchbesitzers

Nach dem Reitunfall drückt ein Splitter auf das Rückenmark, so dass seine rechte Körperhälfte bewegungsunfähig ist. Er schleppt sich zum Kamin, sitzt bedrückt davor und wartet auf einen Termin für die Operation.

Erläuterung:

=> Bewegungsunfähig: erhebliche Beeinträchtigung

=> Rechte Körperhälfte: Zumindest ein Körperteil

=> Er schleppt sich hinüber: nachteilige Auswirkung auf die Bewegungsfähigkeit des ganzen Körpers